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Donnerstag, 14. Mai 2009

Krankengeld Wahltarif Änderung zum 01.08.2009

Zum 1.8.2009 gibt es wieder mal eine Änderung bezüglich der Krankengeld- Wahltarife:

Ab 1.8.2009 gibt es auch für Selbständige wieder die Möglichkeit das gesetzliche Krankengeld zu wählen.
Das gesetzliche Krankengeld beträgt dann max. 70 % des entgangenen Arbeitseinkommens.
Hier beispielhaft wie dies aussehen kann (BKK Gildemeister Tarif):
Der Mindestbeitrag liegt bei einem mon. Einkommen bis 1.500 € bei 9,-- € monatlicher Prämie und einem Tagegeld bis zu 35,-- €.
Es beinhaltet aber auch ein maximales Krankengeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2009:3.675 €). Dies beträgt bei einem Beitrag von 22,05 € ein Krankengeld von 85,75 €.

Entscheidet man sich weiterhin für den Wahltarif, ergibt sich bei einem Einkommen bis zu 1.500,-- € ein Beitrag von 18,00 € und ein Tagegeld bis zu 50,00 €.
Hierbei gibt es auch die Möglichkeit sich bei einem Einkommen bis 6.000 € mon. mit einer Prämie von 72,00 € zu versichern, dies ergibt dann ein Tagegeld bis zu 200,00 €.

Egal für welche Variante man sich entscheidet - sie gilt für 3 Jahre.

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